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E-Government
KSD

Adressat

Gemeinde Hemishofen
Gemeindekanzlei
Unterdorf 6
8261 Hemishofen

Tel. +41 52 741 13 16
E-Mail kanzlei@hemishofen.ch

Neuanmeldung Hund

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

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GesuchstellerIn

GesuchstellerIn

Beschreibung des Hundes

Beschreibung des Hundes

AMICUS

AMICUS

Bitte überprüfen Sie, anhand der Chip-Nummer ob Ihr Hund im AMICUS www.amicus.ch eingetragen ist. Wohnsitz- und Adressänderungen sind durch den Tierhalter selber vorzunehmen.
Ich bin von der Abgabe befreit, laut Art. 24 7
a) Hunde, die noch nicht drei Monate alt sind,
b) Diensthunde der Armee, der Zoll- und der Polizeiorgane,
c) Katastrophen- und Blindenhunde,
d) Hunde, die in einem Jagdrevier des Kantons als Nachsuchehunde eingetragen sind,
e) Hunde, für welche die Jahresabgabe bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons entrichtet worden ist
Rassetypen

Rassetypen

Ich besitze einen Hund der Rassentypenliste, siehe Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung vom 10. März 2009) und verfüge über eine Haltebewilligung.
Eine Kopie der Haltebewilligung stelle ich der Gemeindeverwaltung umgehend zu.
Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten reinrassige Hunde und Mischlingshunde der folgenden Rassentypen:
Voraussetzungen für das Halten von Hunden

Voraussetzungen für das Halten von Hunden

Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen.
Nachweis über eine praktische Hundeausbildung und eine Haftpflichtversicherung gemäss Art (Art. 7 & 8 Gesetz über das Halten von Hunden vom 27. 10. 2008) lasse ich der Gemeindeverwaltung umgehend zukommen.

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