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Gesuch um Sperrung der Halterdaten

Fortschrittanzeige

Gesuch um Sperrung der Halterdaten

Nach der Sperrung werden die Daten nur noch an Behörden weitergegeben, die Angaben von Amtes wegen benötigen.
Allfällige Ausnahmen bezüglich Datenbekanntgabe an dritte sind im Strassenverkehrsgesetz geregelt (SVG Art. 89g)

Empfänger

Kanton Schaffhausen
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Ernst Müller-Strasse 2
8207 Schaffhausen

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